Das DiGA-Verzeichnis startet – die DiGA-Detailseite

Anfang Oktober 2020 startete in Deutschland mit dem DiGA-Verzeichnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Weltneuheit: Ab sofort können Ärzte und Ärztinnen die im DiGA-Verzeichnis enthaltenen Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) ihren Patienten auf Rezept verschreiben und die (gesetzlichen) Krankenkassen übernehmen die Kosten für diese DiGAs.

DiGAs können Gesundheits-Apps sein, die auf dem Handy laufen und i.w. über den Apple App oder den Google Play Store auf das eigene Handy herunterzuladen sind. DiGA können auch aber auch Gesundheitsangebote sein, die über Webseiten im Internet zu verwenden sind (und für die es dann gegebenenfalls keine Apps für das Handy gibt).

Warum ist jetzt das DiGA-Verzeichnis auch für Patienten interessant oder wichtig, wenn darin die DiGA aufgeführt sind, die Ärzte und Ärztinnen verschreiben können?

Zunächst einmal sind DiGA neue Medizinprodukte, bei denen nicht jeder Arzt sofort den Überblick hat, gleichzeitig aber informierte und digital interessierte Patienten zur Unterstützung ihrer Therapie bereits DiGAs verwenden wollen. Dann kann es für die Patienten hilfreich sein, die angebotenen DiGA durchzuschauen und mit dem Wunsch, eine für sie hilfreiche DiGA verschrieben zu bekommen, zum Arzt zu gehen.

Anderereits können Patienten, bei denen eine gesicherte Diagnose vorliegt, auch mit den im DiGA-Verzeichnis für ihre Krankheit enthaltenen DiGA direkt zu ihrer Krankenkasse gehen und bekommen dort dann die entsprechenden Kosten für die DiGA erstattet (ohne den Umweg wegen einem Rezept dafür zu einem Arzt gehen zu müssen).

Über die Startseite des DiGA-Verzeichnis habe ich in „Das DiGA-Verzeichnis startet – die Übersichtsseite“ geschrieben, in diesem Artikel soll kurz auf die Detailseite, die es für jede ins DiGA-Verzeichnis aufgenommene DiGA gibt, geschaut werden.

Die DiGA-Detailseite

Auf der Detailseite sind für jede DiGA umfangreiche Informationen abzurufen. Zunächst gibt es quasi eine Wiederholung der auch schon auf der Übersichtsseite dargestellten Aspekte wie Plattformen, auf denen die DiGA zur Verfügung steht, die relevanten Indikationen mit ihren ICD-Codes, aber auch Aspekte wie notwendige Zuzahlungen für den Patienten, zusätzlich notwendige Geräte oder zur Verfügung stehende Sprachen.

Auf dieser Seite sind die aufgezählten Plattformen übrigens mit einem direkten Link auf die jeweilige App versehen, was mir gut gefällt. So können Nachahmer keinen Erfolg haben und eine Verwechselungsgefahr besteht nicht. Umso unverständlicher, dass auf der Übersichtsseite kein Link vorhanden ist beziehungsweise die DiGA-Icons nicht den Icons in den App Stores entsprechen, siehe auch mein Artikel „Das DiGA-Verzeichnis startet – die Übersichtsseite“.

Die Beschreibung der App an dieser Stelle zielt bereits auf Fachanwender (ÄrztInnen), noch umfangreichere Informationen dazu sind über den Button „Informationen für Fachkreise“ enthalten.

Auch in den Fachkreis-Informationen finden sich aber noch Inkonsistenzen, wie es scheint. So steht bei Kalmeda als Anwendungsdauer 90 Tage und als Mindestdauer allerdings gleich 12 Monate. Das scheint nicht zusammen zu passen. Oder beim Alter zur Verwendung steht bei velibra an einer Stelle „ab 18 Jahren“, an der anderen Stelle „18 bis 65 Jahre“. Tatsächlich scheint es i.w. drei Alterskategorien für das DiGA-Verzeichnis zu geben, unter 18 Jahren, 18 bis 65 Jahre und über 65 Jahre.

Für normale Patienten sind diese Fachinformationen wahrscheinlich eher weniger interessant oder verständlich.

Verbesserungsfähig sind auch die Icon auf der Detailseite unter „Informationsangebot des Herstellers“. Leider gibt es kein Mouse-over und wenn man sich beispielsweise die Einträge bei velibra anschaut, siehe Bild 1, dann sind die angegebene Webadresse des ersten und des dritten Icons gleich. Nur wofür stehen sie?
Antwort: Anscheinend ist der erste Eintrag der Link auf „generelle Informationen und die Webseite des Anbieter“ und der dritte Eintrag der Link zum „Support“, also quasi Kundencenter des Anbieters.

In der Regel sind die über aufklappbare Überschriften (des sog. Akkordeon) abrufbare Informationen für Patienten weniger interessant und schwer verständlich, insbesondere „Angaben zur digitalen Gesundheitsanwendung“ und „Angaben zum positiven Versorgungseffekt“. In den ersten Angaben ist übrigens ganz unten auch der Preis „versteckt“.

Die in „Angaben zu Datenschutz und Datensicherheit“ enthaltenen zahlreichen Fragen und die entsprechenden Antworten des Anbieters helfen dem Nutzer beziehungsweise Patienten leider auch nicht weiter. Sie sind eher auf der Meta-Ebene formuliert, wie „Gibt es ein … Konzept?“ oder „Kann der Nutzer … widerrufen?“, enthalten aber i.w. nur die Angabe „zutreffend“ oder „nicht zutreffend“ und keine direkten, inhaltlichen Antworten.

Bild 1: Obere Hälfte DiGA-Detailseite
Bild 2: Untere Hälfte DiGA-Detailseite
Schade, in einer solchen Frage-Antwort-Form aufbereitet wären Datenschutzbestimmungen wahrscheinlich für den Nutzer viel verständlicher.

Mein Fazit

Die Detailseite für die im DiGA-Verzeichnis enthaltenen Anwendungen enthält sehr viele weitergehende Informationen. Für Nutzer wie Patienten sind die Informationen allerdings wenig hilfreich und schwer verständlich. Im Prinzip sind alle wesentlichen Informationen für diese Nutzergruppe schon bereits auf der Übersichtsseite enthalten.

Wenn man als Patient sich also für seine Krankheit eine passende DiGA als Unterstützung heraussuchen möchte, dann muss man wahrscheinlich zwei Quellen zur Informationssammlung verwenden: Das DiGA-Verzeichnis, um eine Kostenübernahme durch die (gesetzliche) Krankenversicherung festzustellen beziehungsweise welche DiGAs dieser Art es für die eigene Krankheit gibt. Andererseits kommt man kaum um einen frühzeitigen Besuch der Webseiten der Anbieter beziehungsweise App Stores von Apple oder Google herum, um sich einen Eindruck von der Funktionalität der DiGA (und beispielsweise Screenshots) zu machen.

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