(Stand: 28.01.2024)

Einfach erklärt:

Das E-Rezept

Wussten Sie eigentlich, dass pro Jahr in Deutschland aktuell rund 500 Millionen Papierrezepte ausgestellt werden? Mit der Digitalisierung ist es dann schon alleine für unsere Umwelt ein großer Schritt, wenn wir diese Papiermengen durch eine IT-Lösung ablösen!

Aber auch für die am Rezeptprozess beteiligten Parteien hat die Ablösung der Papierrezepte und die Einführung des elektronischen Rezepts (E-Rezept) Vorteile. So kann es keine Probleme oder Verwechslungen in der Apotheke mehr geben, welches Medikament oder welche Dosierung ein Arzt mit seiner vielleicht unleserlichen Handschrift eigentlich gemeint hat. Die Stärke des Medikamentes ist klar definiert und auch die Einnahmevorschriften sind eindeutig zu lesen. Insofern dürften durch das E-Rezept Verwechselungen und falsche Abgaben reduziert werden.

Auch wir Patienten haben Vorteile! So können zum Beispiel bei Folgeverschreibungen (wenn man also ein Medikament mehr als nur einmal verschrieben bekommt) die Wege in die Arztpraxis vermieden werden, da das Rezept ja auf elektronischem Weg dem Patienten zur Verfügung gestellt werden kann. Das verringert den Aufwand für chronisch kranke Personen (keine / weniger Fahrten zur Praxis) und reduziert in Zeiten von Epidemien und Pandemien insbesondere auch die Ansteckungsgefahr in Wartezimmern!

Wie bekomme ich mein E-Rezept

Zunächst einmal ändert sich nichts, die Rezepte stellen Ihnen weiterhin Ihre Ärzt:innen aus.

Wenn Sie in die Praxis kommen, dann ist der „neue“ Prozess sehr ähnlich zum bisherigen Prozess. Lediglich wird der Arzt am Ende Ihrer Untersuchung oder Ihres Gesprächs nicht mehr seinen Drucker aktivieren, um die Medikamente, die er Ihnen verschreiben will, auf ein rosa Formular auszudrucken. Stattdessen wird er zwar weiterhin die Daten für das Rezept in sein Praxisverwaltungssystem im Computer eingeben, dann aber in der Regel die Daten in einer zentralen E-Rezept Datenbank speichern.

In Ausnahmefällen (das waren im Januar 2024 immerhin 20% aller Rezepte) bekommt der Patient doch noch einen Ausdruck des E-Rezeptes, der sich aber deutlich von dem früheren Rezeptausdruck (rosa Formular, sogenanntes Muster 16) unterscheidet, siehe weiter unten.

Wie funktioniert das E-Rezept

Technisch gesehen speichert der Arzt mit seinem Praxisverwaltungssystem (PVS) die Informationen des Rezeptes auf einem zentralen Server, der zu der sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) gehört. Das ist die Bezeichnung für ein besonders gesichertes Datennetz für das Gesundheitswesen in Deutschland (mit Übertragungswegen und Datenbanken). Gespeichert werden dort alle Informationen für das E-Rezept, die auch heute auf dem Papierrezept enthalten sind, es gehen also keinerlei Informationen „verloren“.

Damit diese Informationen wiedergefunden und aus der zentralen Datenbank abgerufen werden können, generiert das System einen QR-Code. Diesen QR-Code können Sie als Versicherter auf drei verschiedenen Wege zur Einlösung bekommen. Dabei enthält der QR-Code keinerlei Informationen über den Rezeptempfänger oder die verschriebenen Medikamente, er dient quasi nur als Wegweiser und Schlüssel zu den auf dem Server gespeicherten Rezeptdaten.

Die drei Wege zur Einlösung des E-Rezeptes

(1)… mit der elektronischen Gesundheitskarte

Im einfachsten Fall gehen Sie mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), Beispiel siehe rechts, in die Apotheke. Dort stecken Sie Ihre eGK in ein Kartenlesengerät und der Apotheker sieht alle offenen, also noch nicht eingelösten E-Rezepte, die Ihnen ausgestellt worden sind. So kann dann im Gespräch mit dem Apotheker entschieden werden, ob alle oder nur ein Teil der verordneten Medikamente eingelöst werden sollen.
Sie bekommen auf diesem Weg der Einlösung keinerlei Unterlagen oder ähnliches mit. Es reicht, mit der eGK in die Apotheke zu gehen!

Bild: eGK
WICHTIG! Voraussetzung für die Einlösung des E-Rezeptes ist, dass Ihr Arzt das E-Rezept in seinem Arzt-System (Praxisverwaltungssystem) ausgestellt und signiert hat.
Deshalb wichtig: Fragen Sie Ihren Arzt, ob beziehungsweise wann er das E-Rezept signiert! Das ist der zweite Schritt nach der Ausstellung und erst nach dieser Signatur kann das Rezept (egal auf welchem der drei Wege) eingelöst werden. Dabei kann es sein, dass der Arzt mehrere Rezepte zur Signatur sammelt und diese erst beispielsweise am Abend alle zusammen signiert. Damit Sie nicht vergebens in die Apotheke gehen, erkundigen Sie sich also lieber, wann das E-Rezept signiert wird!

(2)… mit dem Papierausdruck des E-Rezeptes

Aus verschiedenen Gründen können Sie einen Papierausdruck des E-Rezeptes bekommen, beispielsweise wenn Sie die E-Rezept App nicht nutzen können oder wollen. Dieser Ausdruck sieht jetzt allerdings anders aus früher aus, siehe Bild unten. Die rosa Zettel, die früher für Rezepte verwendet wurden, sollten jetzt nicht mehr oder nur in wenigen Ausnahmefällen auftauchen.
Der E-Rezept Ausdruck enthält die oben beschriebenen QR-Codes für jedes verschriebene Medikament wie oben beschrieben. Zum besseren Durchblick sind die Medikamente auch in Klarform auf dem Ausdruck enthalten. Zur Einlösung muss der jeweilige QR-Code vom Apotheker (mit dem er wieder auf die Daten auf dem zentralen E-Rezept Server zugreifen kann) gescannt werden. Damit bei mehr als einem ausgestellten Medikament auf dem E-Rezept nicht alles einzeln eingescannt werden muss, kann der Apotheker – wenn Sie denn alle Medikamente bekommen wollen – auch einen Sammelcode für alle auf dem E-Rezept verordneten Medikamente scannen – das ist der QR-Code rechts oben.

Bild 1: Ausdruck E-Rezept (Arbeitsstand aus einer Präsentation vom Health Innovation Hub hih)

(3)… mit der E-Rezept App [für Deutschland6

In den App Stores von Apple, Google und Huawei können Sie die „E-Rezept App für Deutschland“ herunterladen. Für alle Versicherten gibt es dabei eine App, anders als bei der elektronischen Patientenakte, bei der jede gesetzliche Krankenversicherung ihren Versicherten eine eigene App zur Verfügung stellt.

Download on the App Store
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Im einfachsten Fall der App-Nutzung gehen Sie mit der E-Rezept-App in die nächste Apotheke, zeigen einen QR-Code aus der App vor, mit der die Apotheke dann auf die auf dem Server gespeicherten Rezeptdaten zugreifen und Ihnen das Medikament heraussuchen und geben kann. Alternativ können Sie den QR-Code mit der App an eine Apotheke versenden, die Ihnen die Medikamente dann liefert. Das kann dann wahlweise eine Online-Apotheke oder eine lokale Apotheke vor Ort mit einem Botendienst sein.

Mit der E-Rezept App können Sie nach dem Erhalt des QR-Codes diesen an bis zu drei Apotheken schicken und anfragen, wer das Medikament vorrätig hat oder bestellen muss und Ihnen (wann) aushändigen kann. Dann können Sie eine der Apotheken auswählen und diese beauftragen, das Medikament für Sie zu besorgen.

WICHTIG: Sie sind nicht verpflichtet die von der gematik rechtzeitig zur Verfügung gestellte E-Rezept-App zu nutzen. Stattdessen können Sie, wenn Sie beispielsweise kein Handy haben, Ihr E-Rezept mit den QR-Codes von Ihrem Arzt ausgedruckt bekommen (siehe Bild 1) und dieses dann in der Apotheke Ihrer Wahl einlösen!

Stufenweise Einführung des E-Rezeptes – Folgestufen ab 2024

Mit der Zeit werden in weiteren Stufen auch die bislang nicht über das E-Rezept verschreibbaren Sachen wie Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), Betäubungsmittel oder Heilmittel elektronisch verschreibbar. Aktuell geplante Termine für die Verordnung per E-Rezept sind:
1.1.23: Betäubungsmittel-Rezepte, T-Rezepte
1.1.24: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
1.7.24: Häusliche Krankenpflege, außerklinische Intensivpflege
1.7.25: Verordnung Soziotherapie
1.7.26: Verordnung Heil- und Hilfsmittel

Bis zur kompletten Umsetzung sind also, Stand heute, Stufen für die nächsten fünf Jahre geplant!

Mein Fazit

Die Einführung des E-Rezeptes finde ich sehr gut und kann es kaum erwarten! Gerade jemand wie ich, der regelmäßig „Nachschub“ seiner Medikamente und somit Folgerezepte benötigt, profitiert davon. Von der Geschwindigkeit, dass ich das Rezept vom Arzt zukünftig sofort vorliegen habe, gar nicht zu sprechen!

Weniger gut gefällt mir, dass die Anwendungen elektronische Patientenakte (ePA), der eMedikationsplan und das E-Rezept bislang nicht integriert sind. Da scheinen dann erst einmal wieder vom Nutzer beziehungsweise Patienten drei verschiedene Apps verwendet und gepflegt werden zu müssen, damit die Informationen konsistent sind und den Ärzten vollständige Informationen zur Verfügung gestellt werden können. Das kann nicht sein und eine solche Konsistenz sollte durch Integration der verschiedenen Lösungen erfolgen und nicht – als potenzielle Fehlerquelle – manuell vom Patienten erledigt werden müssen.

1 Kommentar

  1. Lena

    Das ist ja interessant, dass man mit einem E-Rezept direkt mit einem QR-Code Medikamente bestellen oder bei Vorrat direkt erhalten kann. Das könnte gerade Leuten, welche häufig und regelmäßig Medikamente besorgen müssen, das Leben etwas erleichtern. Meine Cousine benötigt immer sehr viele Medikamente, deshalb suchen wir momentan nach einer Apotheke mit günstigen Preisen für sie.

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