DVG – Änderungen für Patienten in 2020

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Am 7. November 2019 wurde mit den Stimmen der Regierungskoalition das sogenannte Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) im Bundestag beschlossen. Während sich FDP und AfD bei der Abstimmung enthielten, stimmten Grüne und Die Linke dagegen. Das Gesetz trat weitestgehend am 19.12.2019 in Kraft.

Was bedeutet das für den Patienten, welche für uns interessante Regelungen sind darin enthalten?

App auf Rezept

Mit dem DVG ist der Weg zu Gesundheits-Apps auf Rezept geebnet. Gesetzlich Versicherte können zukünftig Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Funktion, Qualität und Datensicherheit geprüft hat, auf Rezept von ihren Ärzten verschrieben bekommen. In der Folge heißt das, dass entstehende Kosten für diese Apps durch die Krankenkassen übernommen werden.

Allerdings gilt dies nur für Apps, die die BfArM-Prüfung erfolgreich durchlaufen haben und danach auf einer entsprechend vom BfArM zu veröffentlichenden Liste („Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen“) aufgenommen worden sind.

Theoretisch ist dies ab Anfang 2020 möglich, in der Praxis wird es durch die notwendigen Prüfungen und weiteren Prozesse wohl erst Mitte des Jahres etwas mit den ersten „Apps auf Rezept“ werden.

Dennoch sei dies, so Bundesgesundheitsminister Spahn, eine Weltneuheit und beende das „Wildwest“ bei Gesundheits-Apps. Nur Apps, die einen nachweisbaren Mehrwert oder Zusatznutzen für den Patienten erzeugen, können so von Krankenkassen finanziert werden.

Daten für die Forschung

Während die „App auf Rezept“ ja schon länger in der Presse war, tauchte ein ebenfalls mit dem DVG beschlossenes Thema nach meiner Wahrnehmung erst jüngst in der Öffentlichkeit auf. Dabei geht es um Patientendaten für die Forschung.

In einem Forschungsdatenzentrum sollen die Abrechnungsdaten, die bei gesetzlichen Krankenkassen vorliegen, pseudonymisiert gespeichert werden. Dazu liefern die Krankenkassen die pseudonymisierten Daten an den GKV-Spitzenverband. Auf Antrag können diese Daten dann Forschern klar definierter Einrichtungen wie beispielsweise Hochschulen oder Uniklinken anonymisiert zur Verfügung gestellt werden.

Ganz neu ist dieser Ansatz nicht. Bereits seit 2004 werden Abrechnungsdaten der Patienten auch für Forschungszwecke genutzt. Mit dem Ziel die Forschung und zum Beispiel die gewonnene Erkenntnisse über neue Therapiemöglichkeiten zu verbessern, soll der Zugriff auf diese Daten mit dem DVG in Zukunft schneller, in besserer Qualität und in größerem Umfang gewährleistet werden.

Weitere Punkte

Von den weiteren Punkten des DVG sind aus meiner Sicht die beiden folgenden noch für Patienten interessant, während der Rest dann überwiegend andere Akteure im Gesundheitswesen betrifft:

  • Videosprechstunde: Ärzte dürfen auf ihrer Webseite nun Hinweise auf angebotene Videosprechstunden machen
  • Im Rahmen der Vereinfachung von Verwaltungsprozessen durch die Digitalisierung können beispielsweise freiwillige Beitritte zu einer gesetzlichen Krankenkasse nun auch elektronisch erfolgen

Meine Meinung

Mit den Apps auf Rezept im DVG gehen wir einen vom Ansatz her sehr guten Schritt zur breiteren Nutzung von Apps für die Gesundheit. Mit der Prüfung durch das BfArM und die anschließende Veröffentlichung der erfolgreich geprüften Apps haben wir einen erst einmal sinnvollen Prozess, den Gesundheits-Apps durchlaufen müssen und bei dem sie ihren wirklichen (Patienten-) Nutzen nachweisen müssen.

Allerdings muss sich erst einmal zeigen, dass dieser Weg und die Prozesse auch mit akzeptablem Aufwand und passender Geschwindigkeit durch genügend Prüfkapazitäten durchlaufen werden können. Wenn hiermit ein Nadelöhr eingerichtet wurde, durch das Startups nur mit viel Zeit und Aufwand durchkommen, bevor ihre App offiziell auf Rezept verschrieben werden kann, dann ist für die Patienten & ihre Unterstützung nicht viel gewonnen.

Ich finde einen Satz, den Jens Spahn vor seiner Zeit als Bundesgesundheitsminister in seinem Buch „App vom Arzt“ schrieb, weiterhin sehr treffend: „Datenschutz ist was für Gesunde“. Das soll in keinster Weise heißen, dass Datenschutz vernachlässigbar ist, aber wenn insbesondere schon vorhandene Daten – ohne die Möglichkeit den Bezug zum Patienten herstellen zu können – für die Forschung und den Fortschritt der Medizin genutzt werden können, dann unterstütze ich dies und bin dafür.

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