Wie komme ich an „Apps auf Rezept“ (DiGA)?

Wahrscheinlich haben Sie in den letzten Monaten, Wochen oder Tagen auch von den „Apps auf Rezept“ gelesen. Ein sehr innovatives Thema, mit welchem – wie unser Gesundheitsminister Jens Spahn richtigerweise betont – wir weltweit Vorreiter im Bereich Digitalisierung im Gesundheitswesen sind.

Diese Vorreiterrolle ist darin begründet, dass man sich in Deutschland die Kosten für die Benutzung einer Gesundheits-App, streng genommen: einer sogenannten DiGA, Digitalen Gesundheits-Anwendung, von der Krankenkasse erstatten lassen kann.

Aber wie kommt man nun an eine solche DiGA – oder wie kann ich für meine (Lieblings-) Gesundheits-App eventuelle Kosten durch meine Krankenkasse bezahlen lassen?

So kommt man an die „App auf Rezept“

Der Hauptweg an die Kostenerstattung für eine App zu kommen, ist – wie der Name schon sagt – sich ein Rezept ausstellen zu lassen. So wie man von seinem Haus- oder Facharzt ein Medikament (auf Rezept) verschrieben bekommt, so kann der/die Arzt/Ärztin auf seinem Rezept auch eine DiGA verordnen.

Genau wie bei Medikamenten gibt es auch für DiGAs eine sogenannte PZN (Pharmazentralnummer), die die App eindeutig definiert. Mit ihr ist auch die Dauer der Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse definiert – so gibt es für eine DiGA mit beispielsweise zwei unterschiedlichen Zeiträumen der Verordnung auch zwei verschiedene PZNs, zum Beispiel eine PZN für drei Monate und eine andere PZN für sechs Monate. Das brauchen Sie sich als Patient aber nicht zu merken.

Es gibt auch noch einen „Nebenweg“ an eine solche App auf Rezept zu kommen. Dieser führt nicht über den Arzt und die Rezeptausstellung, sondern der Patient kann gleich und direkt mit seiner Krankenkasse in Kontakt treten und sagen, dass er die DiGA xyz erstattet bekommen möchte. Voraussetzung bei diesem Weg allerdings: Die Diagnose, bei deren Behandlung die App hilft, muss der Patient bereits vorher von einem seiner ÄrztInnen bestätigt bekommen haben. Dann kann er auf diesem Weg auch einen Freischaltungs-Code für die DiGA direkt von seiner Krankenkasse bekommen.

So oder so, auf welchem Weg auch immer: Man sucht sich und installiert die App aus dem normalen App Store seines Handys (Google Play Store für Android oder den Apple App Store für iOS). Anschließend startet man die App und muss den von der Krankenkasse zur Kostenerstattung erhaltenen Freischaltcode eingeben. Und schon läuft die kostenfreie Nutzung.

Achtung! Die Kostenerstattung für die DiGA erfolgt einstweilen nur von allen gesetzlichen Krankenkassen. Bei den privaten Krankenkasse muss spezifisch nachgefragt werden!

Diese Apps sind DiGAs und können auf Rezept verschrieben werden

Der innovativen Weg, den wir in Deutschland eingerichtet haben, gilt aber nicht für alle Gesundheits-Apps. Die Apps, die es auf Rezept gibt, sind Stand heute (Ende Januar 2021):

  • die Anwendung elevida (Webanwendung) für Multiple Sklerose
  • die App Invirto (iOS und Android) zur Behandlung von (vereinfacht gesagt) Angst- und Panikstörungen
  • die App Kalmeda (iOS und Android) zur Unterstützung bei der Behandlung von Tinnitus
  • die App M-sense Migräne (iOS und Android), die wie der Name schon sagt, für die Behandlung von Migräne ist
  • die App Rehappy (iOS und Android) zur Unterstützung bei der Nachbehandlung von (vereinfacht gesagt) Schlaganfall oder Hirninfarkt
  • die Anwendung Selfapys OnlineKurs bei Depression (Webanwendung), bei der der Name schon alles sagt
  • die App somnio (iOS, Android, Webanwendung) bei nichtorganischer Insomnie, also Schlafstörungen
  • die Anwendung velibra (Webanwendung) zur Behandlung bei Angst- und Panikstörungen
  • die App Vivira (iOS und Android) bei (vereinfacht ausgedrückt) Rückenschmerzen (Koxarthrose)
  • die App zanadio (iOS und Android) bei Adipositas

In verschiedenen Kontexten habe ich gehört, dass rund 40, 45 Anträge von Herstellern gestellt wurden, ihre App durch die Krankenkassen erstatten zu lassen, also als DiGA zugelassen zu werden. Dafür müssen die Hersteller umfangreiche Informationen an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgeben und anschließend hat das BfArM drei Monate Zeit eine Prüfung der Unterlagen vorzunehmen.

Sind die eingereichten Dokumente erfolgreich geprüft, so wird die App in das sogenannte DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Dafür gibt es eine Subdomain beziehungsweise Webseite des BfArM, auf der alle bislang erfolgreich geprüften DiGA aufgeführt sind (eben die oben beschriebenen zehn DiGA bislang): DiGA-Verzeichnis, siehe Ausschnitt in Bild 1.

So kann man nun das DiGA-Verzeichnis beobachten und schauen, wann eine für die eigene Krankheit zu verwendende Digitale Gesundheitsanwendung auftaucht. Oder Sie abonnieren den monatlichen Newsletter meiner Seite und bleiben so auf dem Laufenden.

Bild 1: DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (Ausschnitt)

Mein Fazit

Ich finde es klasse, dass wir bei den „Apps auf Rezept“ einmal ganz vorne bei den Innovationen im Bereich Digital Health sind. Und als jemand, der anderen Menschen hilft, individuell für sie passende Gesundheits-Apps zu finden und zu verstehen, damit sie diese zum Wohle ihrer Gesundheit nutzen können, bin ich überzeugt davon, dass mit der Möglichkeit der Kostenübernahme durch die Krankenkasse auch neue Nutzergruppen für die Nutzung von Gesundheits-Apps gewonnen werden können.

Das hilft einerseits den Menschen im Umgang mit ihrer Krankheit und andererseits glaube ich, dass wir damit auch die Gesundheitssituation in Deutschland verbessern und dadurch auch (Folge-) Kosten von Erkrankungen reduzieren können. Also aus meiner Sicht: Daumen hoch für die „App auf Rezept“!

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